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Geschäftsbedingungen Meyer's Kanatour

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Meyer's Kanatour nachstehend „MK“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtung des Kunden

1.1. Für alle Buchungswege gilt:

a) Grundlage des Angebots von MK und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von MK für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von MK vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von MK vor, an das MK für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit MK bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist MK die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

c) Die von MK gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von MK erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde MK den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 10 Werktage gebunden.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch MK zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird MK dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

c) Unterbreitet MK, gegebenenfalls nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden über seine Wünsche, dem Kunden ein verbindliches und konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Reisezeitraum, so kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Bestimmungen dadurch zu Stande, dass der Kunde dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen in der von MK angegebenen Form und Frist annimmt. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Eingang der Annahmeerklärung des Kunden bei MK zu Stande. MK wird den Kunden vom Eingang der Annahmeerklärung unterrichten. Die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages ist jedoch unabhängig davon, ob dem Kunden diese Benachrichtigung zugeht.

2. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

2.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von MK nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind MK vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Durch höhere Gewalt begründete Änderungen, die die Sicherheit gefährden können (z. B. umgestürzte Bäume oder zu hohe / zu niedrige Wasserstände) erlauben MK eine Änderung z. B. durch Verlegung auf eine andere Route.

2.2. MK ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

2.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von MK gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von MK gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. Von der Zustimmung des Kunden ausgenommen sind Änderungsgründe aufgrund von höherer Gewalt und Sicherheitsbedenken (z. B. umgestürzte Bäume, zu hohe oder zu niedrige Wasserstände).

2.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte MK für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

3. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten

3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber MK unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

3.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert MK den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann MK eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von MK unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

3.3. MK hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:


Stornostaffel gemäß Reiseausschreibung in % des Reisepreises
Zugang vor ReisebeginnABCDE
bis 45. Tag0%5%10%15%25%
44. bis 31. Tag5%15%20%25%40%
30. bis 15. Tag15%30%35%40%50%
14. bis 7. Tag30%40%50%55%60%
6. bis 2. Tag40%50%60%70%80%
1. Tag und Nichtanreise50%60%70%80%90%

3.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, MK nachzuweisen, dass MK überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von MK geforderte Entschädigungspauschale.

3.5. MK behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit MK nachweist, dass MK wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Die kann bei gebuchten Speisen und / oder Leistungen von Kooperationspartnern mit abweichenden Bedinungen der Fall sein. In diesem Fall ist MK verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

3.6. Ist MK infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

3.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von MK durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie MK 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

3.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

4. Umbuchungen

4.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil MK keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann MK bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 3 € 5 pro betroffenen Reisenden.

4.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 3 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt wer-den. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl

5.1. MK kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von MK beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.

b) MK hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben

6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

6.1. MK kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von MK nachhaltig stört, stark alkoholisiert ist oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von MK beruht.

6.2. Kündigt MK, so behält MK den Anspruch auf den Reisepreis; MK muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

6.3 MK bittet um Verständnis, dass im Falle einer Verspätung des Reisenden die gebuchten Leistungen eventuell gekürzt werden.

7. Obliegenheiten des Kunden/ Reisenden

7.1 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

b) Soweit MK infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen

c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von MK vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von MK vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an MK unter der mitgeteilten Kontaktstelle von MK zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von MK bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

d) Der Vertreter von MK ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

7.2 Fristsetzung vor Kündigung

Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er MK zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von MK verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

8. Beschränkung der Haftung

8.1. Die vertragliche Haftung von MK für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

8.2. MK haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kutschfahrten, Leihräder, Busfahrten), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von MK sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

MK haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von MK ursächlich geworden ist.

8.3 MK haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände eintreten und haftet nicht für Beieinträchtigungen, die durch Dritte entstehen.

8.4 Der Reisende ist sich darüber im Klaren, dass es sich um eine sogenannte Aktivtour handelt und er sich damit Risiken aussetzen kann, für die MK nicht haftbar gemacht werden kann.

8.5 Der Reisende versichert durch die Anmeldung, dass die Teilnehmer volljährig oder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind.

8.6 Der Reisende bestätigt, dass er Schwimmer ist oder bucht aus Sicherheitsgründen direkt bei der Anmeldung Schwimmwesten mit.

8.7 MK garantiert dem Reisenden eine gewissenhafte Vorbereitung, geschultes Personal und intaktes Verleihmaterial. Die Haftung hierfür ist auf den zweifachen Servicepreis beschränkt.

8.8 Der Reistende ist Mieter des Materials von MK und haftet für alle Schäden, die durch eigenes Verschulden, mangelnde Aufsichtspflicht oder fahrlässigen Umgang mit dem angemieteten Material entstehen. Das Mietmaterial ist sauber und ordentlich wieder abzugeben. Eine Endreinigung ist nicht im Preis enthalten.

9. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber MK geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

10. Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1. MK weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass MK nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für MK verpflichtend würde, informiert MK die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. MK weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

10.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und MK die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können MK ausschließlich an deren Sitz verklagen.

10.3. Für Klagen von MK gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von MK (Celle) vereinbart.

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Deutscher Tourismusverband e.V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017- [2018]

Reiseveranstalter ist:

Firma: Meyer's Kanatour
Geschäftsführer: Uwe Meyer
Straße: Wolthäuser Str. 20
PLZ / Ort: 29308 Winsen
Telefon: 05143/93015
Telefax: 05143/911236
E-Mail: info@kanatour.de

Stand dieser Fassung: Juni 2018

Kontakt

Ihre Ansprechpartner:
Uwe Meyer & Stefanie Rajewski

Telefon: 05143 / 930 15
E-Mail: info@kanatour.de

Telefonisch erreichbar:
Montags bis Samstags: 9 - 18 Uhr
an Sonn- u. Feiertagen: 9 - 13 Uhr

Mitte Oktober bis Ostern 
Sa., So. u. Feiertage keine Bürozeiten
Mo.-Fr. 10 - 12 Uhr + 16 - 18 Uhr 

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